
Die Besitzer von Katze, Hund und Frettchen müssen dann ihren vierbeinigen Reisegefährten durch einen Chip kennzeichnen. Falls dies noch nicht der Fall ist, muss vor dem Urlaub mit Hund bei Bedarf noch der Tierarzt aufgesucht werden. Wie Ute Tiejen, die bei der Bundestierärztekammer als Expertin für Kleintiere tätig ist, mitteilte, gilt die Chip-Pflicht für Haustiere, die innerhalb der EU Grenzen überschreiten, seit dem 3. Juli 2011. Damit wird diese Pflicht, die bislang nur auf den Inseln Irland, Malta und Großbritannien galt, für die gesamte EU in Kraft treten.
Die Chip-Regelung für den Urlaub betrifft aber nur solche Tiere, die noch keine Kennzeichnung haben. Nach Angabe von Marius Tünte, einem Vertreter des Deutschen Tierschutzbundes, müssen Tiere, die zur Kennzeichnung bereits über eine Tätowierung verfügen, nicht zusätzlich gechipt werden.
Für Katzen, Hunde und Frettchen muss außerdem auch ein EU-Heimtierpass ausgestellt sein, ...
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